Stromsteuer und Energiesteuer Beratung

Steigende Energiekosten stellen KMU zunehmend vor der Herausforderung, Maßnahmen zum effizienteren Umgang mit Energie umzusetzen, in die Eigenerzeugung von Strom und Wärme zu investieren oder aber auch von zahlreichen Möglichkeiten zur Entlastung bei der Stromsteuer bzw. der Energiesteuer Gebrauch zu machen.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auf Antrag Stromsteuerermäßigungen und/oder Energiesteuerermäßigungen gewährt werden. Hierbei werden grundsätzlich zwei Ermäßigungsstufen unterschieden:

Die Ermäßigung der Steuersätze auf Strom, Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas und der sogenannte Spitzenausgleich, bei dem der Saldo aus der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und der Belastung durch die Ökosteuer erstattet wird.

Die Ermäßigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (www.destatis.de, Klassifikation der Wirtschaftszweige) können grundsätzlich erst oberhalb eines Sockelbetrages in Anspruch genommen werden:

  • Stromverbrauch 48,73 MWh/a

  • Erdgasverbrauch 181 MWh/a

  • Heizöl 16.297 l/a

  • Flüssiggas 16.502 kg/a

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Prüfung eines möglichen Erstattungsanspruchs auf Grundlage der letzten Energieabrechnungen und der Zuordnung des Wirtschaftszweiges

  • Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Einstufung als produzierendes Gewerbe beim Hauptzollamt

  • Vollständige Erstellung der Steuerentlastungsanträge beim Hauptzollamt

  • Prüfung des Steuerbescheides des Hauptzollamtes

 
NIhr